Der erste Piloten Streik bei British Airways – Am Montag, den 9.09. und Dienstag, den 10.09. werden daher fast 100 Prozent der Flüge gestrichen. Ein weiterer Streik ist am 27. September geplant
Wiesbaden – Passagiere werden von British Airways für die ausgefallenen Flüge entschädigt, oder es wird Ihnen eine Ersatzverbindung angeboten.
Zusätzlich steht betroffenen Passagieren vermutlich aber auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 zu. Dieser beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 bis 600 Euro.
Dazu Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und Unternehmenssprecher eines Fluggastrechteportals: “ In Österreich und Spanien werden in Urteilen bereits Entschädigungen bei Streik bejaht. Auch in Deutschland zeichnet sich nach der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (TUY-Fly) ab, dass Streik nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert wird. Tarifverhandlungen, wie nun bei British Airways stellen ein typisches Betriebsrisiko dar. Durch entsprechende weitere Gespräche Gehaltsverhandlungen hätte der Streik abgewendet werden können . „
FairPlane rät betroffenen Passagieren daher, ihren Flug auch bei diesem Piloten Streik einzureichen. Die Vertragsanwälte des Anbieters werden den Anspruch einfordern und wenn nötig auch einklagen.