Die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben eine Einigung bezüglich der Fahrgastrechte für die Nachtzüge erzielt. Reisende können auch ab Juni 2018 bei einem Anschlussverlust ohne weitere Kosten den nächsten Zug nehmen. Eine notwendige Übernachtung im Hotel wird gegebenenfalls organisiert.
Ismaning – Anschlusstickets werden bei Verspätungen für die nächste Verbindung gültig geschrieben „Damit ist sichergestellt, dass Fahrgästen bei Verspätungen keine hohen Kosten für ein neues Ticket entstehen“, erklärt David Scheibler vom Zugreiseblog, der selbst begeisterter Nachtzugfahrer ist.
Hintergrund der notwendigen Regelung ist der Umstand, dass ÖBB und Deutsche Bahn ab Juni 2018 für ihre Züge nur noch jeweils getrennte Fahrkarten verkaufen. In diesem Fall greift allerdings die EU-Fahrgastrechteverordnung nicht, da diese einen einzigen Beförderungsvertrag voraussetzt.
Ein ÖBB-Sprecher sagte dazu, die erzielte Einigung gehe über die bestehende EU-Fahrgastrechteverordnung hinaus. Erreichten Reisende ihren ursprünglich gebuchten ÖBB-Nightjet wegen der Verspätung eines innerdeutschen Zuges nicht, dürften sie den nächsten Nightjet zu ihrem Zielort nehmen. Hierfür entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Tickets müssen gemeinsam gebucht werden
„Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese kostenlos an“, erklärte ein ÖBB-Sprecher.
Sollte sich hingegen der Nightjet verspäten, könnten Fahrgäste die nächste innerdeutsche Verbindung nutzen. „Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert“, sagte der ÖBB-Sprecher.
Voraussetzung sei allerdings, dass die beiden Tickets für den Nightjet und die Fahrt in einem innerdeutschen Zug gemeinsam in einem einzigen Vorgang bei der Deutschen Bahn oder den ÖBB gebucht werden. Nur in diesem Fall gelte die neue Regelung.
Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung dringend notwendig
„Die Kulanzregelung von ÖBB und Deutscher Bahn zeigt, dass die EU-Fahrgastrechteverordnung dringend überarbeitet werden muss“, so David Scheibler vom Zugreiseblog. „Die Bundesregierung sollte sich in Brüssel dafür einsetzen, dass auch bei separaten Tickets stets die vollen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten.“
Eine solche Neufassung könnte zum Beispiel vorsehen, dass bei der Kombination von Fahrkarten verschiedener Bahnunternehmen die Fahrgastrechte immer dann im vollen Umfang gelten, solange zwischen den einzelnen Zügen entsprechende Mindestumsteigezeiten gegeben sind. Hierdurch würde insbesondere der grenzüberschreitende Bahnverkehr in der EU deutlich gestärkt.