Eine neue EU-Richtlinie hat endlich die gängige Praxis gestoppt, wonach Verbraucher zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn sie Leistungen wie beispielsweise Flugtickets mit der Giro- oder Kreditkarte begleichen.
Brüssel – Bereits seit dem 13. Januar sind Gebühren für gängige Zahlungsmittel verboten. Dies regelt in Deutschland der Paragraph 270a des BGB.
Anders sieht es bei seltenen Kreditkarten aus. In Deutschland sind das zum Beispiel Diners Club und American Express. Bei diesen ist ein Zahlungsentgelt, also das Bezahlen fürs Bezahlen noch immer zulässig. Die Richtlinie gilt für alle Bereiche, besonders bei der Bezahlung von Flugtickets war in den letzten Jahren ein auffälliger Wildwuchs entstanden. Jede Airline hatte andere Gebühren für die unterschiedlichen Kreditkarten und diese wurden teilweise als Marketingwerkzeug bei Sonderaktionen genutzt. Oftmals wurde der Preis für eine Kartennutzung sogar erst kurz vor dem letzten Klick zur Kasse ganz klein angezeigt und sorgte deshalb für Unmut bei den Kunden.
Nicht alle Anbieter halten sich an die neue gesetzliche Vorgabe. Wegweisenden Ungehorsam zeigt der Reiseanbieter Opodo. Er ignoriert das Gesetz bis dato noch und verlangt einen höheren Endpreis bei Kartenzahlung mit einigen üblichen Karten. Kunden sollten die dahinter stehende Gesinnung zur Kenntnis nehmen, die nicht nur anarchistisch sondern auch kundenunfreundlich ist. Opodo verlangt eine Servicepauschale, die er dem Kunden nur bei Zahlung mit Giropay erlässt.
Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb hat für Betroffene eine besondere Anlaufstelle eingerichtet und ein Onlineformular für betroffene Verbraucher bereitgestellt.