Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt sich der Luftfahrtverband glücklich: Verbraucher müssen auch weiterhin Tickets vorab bezahlen, auch wenn der Flug erst in ferner Zukunft angetreten wird.
Berlin/ Karlsruhe – Der Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL freut sich. Auch in Zukunft müssen Flugtickets vom Kunden bei Buchung bezahlt werden obwohl die Reise erst später angetreten werden soll. Dieses weltweit praktizierte Verfahren der Vorauszahlungspflicht bleibt nun auch in Deutschland erhalten. Drei Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Vorauszahlungspflicht im Luftverkehr ist rechtmäßig und bleibt als Zahlungsweise für Flugreisen erhalten.
„Wir begrüßen das Urteil“, kommentiert Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Das Urteil, das von einem Verbraucherverband herbeigeführt wurde sei „ein Sieg für den Verbraucher“, so Siegloch.
Aus Sicht der Airlines werde durch die Zahlung des Tickets bei der Buchung den Fluggesellschaften die nötige Planungssicherheit gegeben, um effizient zu arbeiten. Effizient im Sinne des Verbrauchers, der angeblich dadurch von Frühbucherrabatten und günstigen Preisen profitieren kann. Effizient auch im Sinne der Umwelt. Denn so können Airlines eine möglichst hohe Auslastung ihrer Maschinen erzielen, was wiederum zu einer höheren Energieeffizienz und einer besseren Öko-Bilanz des Fluges führe, so die Sichtweise der Airline-Lobbyisten.
Foto: Carstino Delmonte