Berlin: Der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm“ wurde heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Dabei wurde deutlich, dass insbesondere die Mehrheitsfraktion des Deutschen Bundestages, wie auch die FDP-Fraktion, hinsichtlich dieses bereits von der rot-grünen Bundesregierung erarbeiteten Gesetzentwurfes erheblichen Änderungsbedarf erkannten.
Während die ADV als Bundesverband der deutschen Flughäfen die Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt hat, sieht sie in dem vorgelegten Entwurf gravierende Mängel. Insbesondere wird das Ziel, endlich Rechts- und Planungssicherheit für die deutschen Airports zu schaffen, leider nicht erreicht.
Die ADV fordert nach wie vor eine rechtstechnisch saubere Regelung der Zumutbarkeitsgrenzen für Fluglärm im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Zulassungs
Als erheblichen Mangel des Gesetzentwurfes wertet die ADV u.a. auch, dass das Ziel einer Entschärfung von bestehenden Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte verfehlt wird. Die bestehenden Ausnahmeregelungen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen werden nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet.
Auch die beabsichtigte Ungleichbehandlung von zivilem und militärischem Fluglärm hält die ADV für wenig sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV:
„Mit dem heute in die Bundestagsausschüsse verwiesenen Gesetzentwurf wird der Luftverkehrsstandort Deutschland mit vermeidbaren Kosten belastet. Daher erwarten wir, dass mit den nun beginnenden Beratungen in den Ausschüssen und als Ergebnis der
bevorstehenden Anhörung die noch notwendigen Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Die ADV bietet allen Entscheidungsträgern dabei ihre sachkundige Unterstützung an.“
Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
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