Weiterer Erfolg für den Flughafen Frankfurt-Hahn


28 Mrz 2006 [11:54h]     Bookmark and Share




Aufnahme des Flugbetriebes auf der verlängerten Start- und Landebahn nun gestattet

Flughafen Frankfurt-Hahn – Der Flughafen Frankfurt-Hahn darf gemäß § 44 Abs. 3,1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ab sofort die Teilstrecke der verlängerten Start- und Landebahn von 3.500 Metern in Nebenrichtung und 3.300 Metern in Hauptrichtung in Betrieb nehmen. Die zuständige Luftfahrtbehörde – Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz – gab dem im Januar gestellten Antrag auf Be-triebsgenehmigung der Flughafenbetreibergesellschaft, nach einer heuti-gen Abnahmeprüfung, nun statt.

„Dies ist ein wichtiger Schritt für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Nachdem die Startbahnverlängerung bereits seit mehreren Monaten fertig gestellt ist, kann sie nun zumindest teilweise in Betrieb genommen werden. Generell müssen wir in Deutschland bei der Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturprojekten schneller werden. Es dauert viel zu lang vom festgestellten Bedarf bis zur Ver-wirklichung eines Projektes. Der Kurs der Landesregierung beim bedeutendsten Konversionsprojekt des Landes Rheinland-Pfalz war und ist weiterhin richtig, vor allem im Hinblick auf das Wachstum und die Sicherung von Arbeitsplätzen“, sagte Hans-Artur Bauckhage, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.

„Unsere Ausbauplanungen haben heute einen weiteren wichtigen Schub be-kommen“, so Jörg Schumacher, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. „Wir haben alle unsere Kunden und Mitarbeiter von dieser erfreulichen Nachricht sofort in Kenntnis gesetzt und wir informieren alle Piloten eigenhändig darüber, bis die Betriebsaufnahme in den Nachrichten für Luftfahrer und im AIP, dem Luftfahrthandbuch für alle Luftfahrtunternehmen, ordnungsgemäß veröffentlich ist“. Die Nutzung der Teilstrecke von 3.500 Metern in die Nebenrichtung (Nordost) und 3.300 Meter in die Hauptrichtung (Südwest), liege ganz besonders im Interesse wirtschaftlicheren und effiziente-ren Frachtverkehrs für die Kunden des viertgrößten Frachtflughafens Deutsch-lands. „Wir können nun die Nachfrage nach interkontinentalem Passagier- und Frachtverkehr optimaler gewährleisten und ebenso können wir unseren beste-henden, aber auch potenziellen Kunden vorzeigen, dass wir uns ständig in Richtung Wachstum bewegen.“

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz genehmigte bereits am 23.1.2006 in einem Eilbeschluss – unabhängig vom ausstehenden Hauptsacheverfahren – einen Abänderungsantrag der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, einen Teil der verlängerten Start- und Landebahn nutzen zu dürfen, sofern hierdurch keine weiteren Rodungsmaßnahmen nötig seien.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens setzt aber auch die weitere Ent-scheidung zur Nutzung der beantragten und schon fertig gestellten 3.800 Meter Start- und Landebahnverlängerung voraus. Die Entscheidung ist weiterhin ab-hängig von der Klage des BUND zum Thema Mopsfledermaus und muss noch im Hauptsacheverfahren des OVG Koblenz entschieden werden.

Die Planungen für die Verlängerung der Start- und Landebahn von 3.045 Meter auf eine Gesamtlänge von 3.800 Meter wurden im Sommer 2002 mit einem Raumordnungsverfahren begonnen. Seit August 2003 lief das erforderliche Planfeststellungsverfahren. Die Verlängerung der Start- und Landebahn wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz dann am 28.12.2004 genehmigt. Im Dezember 2005 wurde die Gesamtstrecke von 3.800 Metern bereits fertig gestellt.

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