Zentralruf hilft bei der Schadenregulierung
Hamburg – Kurzreisen liegen bei den Deutschen im Trend. Fast
50 Millionen Kurzurlaube von zwei bis vier Tagen Dauer wurden im Jahr 2005 unternommen. Damit es schnell geht, nutzt weit über die Hälfte der Reisenden den Pkw. Die durch Osterfeiertage und Ferien geweckte Reiselust hat jedoch spürbare Folgen: Der April gehört mit durchschnittlich 181.000 Unfällen seit Jahren zu den unfallintensiven Monaten. Glücklicherweise handelt es sich bei 80 Prozent nur um Blechschäden. Die umgehende Schadenregulierung ist primäres Anliegen der Unfallbeteiligten. Der Zentralruf der Autoversicherer bietet unter der Nummer 0180 – 25 0 26 Hilfe bei der schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung.
Was müssen die Beteiligten im Falle eines einfachen Unfalls mit
Blechschaden tun? Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt
wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. Hierbei kann der „Europäische Unfallbericht“, den jeder Autofahrer im Handschuhfach haben sollte, sehr hilfreich sein. Wurden allerdings Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Sind jedoch die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der
Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige
Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die
Uhr unter 0180-25 0 26 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz).
Nach Schaden selbst aktiv werden
Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und gibt den Schadentag an. Durch die
Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich selbst bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und direkt Schadenersatz verlangen. Die Versicherung leitet dann eine umgehende Schadenregulierung ein.
Hilfe zur Schadenregulierung auch beim Auslandsunfall
Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlin
darüber hinaus zur staatlichen Auskunftsstelle für die
Schadenregulierung bei Auslandsunfällen. Mit der Richtlinie wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der
Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat in
jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der niederländischen
Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.
Weitere Informationen unter http://www.zentralruf.de.
Über die Services der Autoversicherer:
Der Zentralruf ist ein seit über 30 Jahren bewährter Service der
Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 – 66 83 66 3) – das einzige Angebot in Deutschland, über das alle Handy-Notrufe geortet werden können. Weitere Informationen unter http://www.zentralruf.de und www.notfon-d.de
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