In Österreich gilt seit 15. November 2005 die Pflicht zu „Licht am Tag“ im Straßenverkehr.
Berlin – Neu ist, dass ab Karsamstag, 15. April 2006, Fahrzeuglenker gestraft werden, die sich nicht daran halten.
„Licht am Tag“ im österreichischen Straßenverkehr gilt auch
tagsüber auf allen Straßen – nicht nur auf Autobahnen – für
mehrspurige Fahrzeuge. Davon betroffen sind alle motorisierten
Verkehrsteilnehmer in Österreich, auch Urlaubsgäste. Konkret müssen entweder die Abblendlichter oder das Tagfahrlicht eingeschalten sein.
Ab 15. April 2006 weden Fahrzeuglenker gestraft, die sich nicht
daran halten. Das Organmandat kostet 15 Euro, bei einer Strafanzeige drohen bis zu 5.000 Euro.
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