Die heutige Struktur der Deutschen Bahn AG ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Berlin – Dies gelte auch im Hinblick auf einen möglichen Börsengang. An dieser Auffassung der Unternehmensspitze habe sich überhaupt nichts geändert, erklärte heute Konzernsprecher Oliver Schumacher. Anderweitige öffentliche Spekulationen wie in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) entbehrten jeder Grundlage. In ihrer Position werde das Unternehmen unter anderem bestätigt durch das Ergänzungsgutachten zur Privatisierung der Bahn. Dort heißt es:
„In rechtlicher Hinsicht sind alle im Gutachten betrachteten
Strukturmodelle machbar, d.h. konform mit den Anforderungen des
EU-Gemeinschaftsrechts und des nationalen Rechts bzw. sie wurden in der Ausgestaltung entsprechend angepasst.“
Weitere Gutachten renommierter Experten, beispielsweise von Prof.
Peter Hommelhoff, dem Rektor der Universität Heidelberg, kommen zu demselben Ergebnis. Alle europarechtlichen Vorgaben hat demnach der deutsche Gesetzgeber bereits im vergangenen Jahr bei der Überarbeitung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes berücksichtigt. „Außerdem zeigt die Realität, dass der Wettbewerb funktioniert“, so Schumacher. „In Deutschland sind mehr Wettbewerber auf dem Schienennetz unterwegs als in allen anderen europäischen Ländern.“