Germanwings: Abzocke mit System – Klage von Verbraucherschützern


23 Apr 2006 [08:30h]     Bookmark and Share


Germanwings: Abzocke mit System – Klage von Verbraucherschützern

Germanwings: Abzocke mit System – Klage von Verbraucherschützern



Für Rücklastschriften stellt der Billigflieger Germanwings seinen Fluggästen 50 Euro in Rechnung. Verboten, meint die Verbraucherzentrale NRW – und hat deshalb den Kadi angerufen.

Cambridge/Düsseldorf (TPn/try): Das Konto von Timo Globimann(Name geändert) wies nicht genug Deckung auf, als Germanwings 49,42 Euro für die gebuchten Flüge per Lastschrift einzog. Die Folge: Globimans Bank buchte das Geld zurück. Für solche Rücklastschriften stellt Germanwings laut Kleingedrucktem stets eine saftige Rechnung aus: „50 Euro Bearbeitungspauschale”. Begründet wird die Strafe mit dem „hohen manuellen Aufwand”, den die Unterbrechung der „automatischen Prozesse” zur Folge habe.

Klar ist: Wer per Lastschrift zahlt, muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Platzt die Abbuchung, hat der Kunde deshalb für anfallende Mehrkosten der Transaktion aufzukommen. „Allerdings nur in angemessener Höhe”, sagt Hartmut Strube. Der Jurist der Verbraucherzentrale NRW beobachtet seit längerem, dass „immer mehr Firmen den Kunden-Lapsus zur Geldschneiderei nutzen” – ein Millionen-Geschäft. Auch andere bekannte Unternehmen kassieren kräftig mit: So ahndet etwa das Möbelhaus IKEA Rücklastschriften für Regal Billy und Etagenbett Gutvik mit satten 25 Euro.

Verbraucheranwalt Strube verweist dagegen auf viele Firmen, die als Kosten für das Ärgernis lediglich Beträge zwischen fünf und zehn Euro ausweisen. Jetzt soll Klarheit her, ob die fetten Straf-Pauschalen rechtens sind. Da Germanwings partout nicht auf das preislich abgehobene Entgelt verzichten will, hat die Verbraucherzentrale NRW das Landgericht Dortmund um ein Urteil gebeten.

Bockig eher auch die Reaktion des Billigfliegers und Lufthansa-Ablegers Germanwings. Auf mehrere Anfragen gab Pressesprecher Heinz-Joachim Schöttes dem Touristik-Nachrichtenportal Touristikpresse.net nur knapp zu verstehen: „Die 50 Euro Rücklastschrift sind eine kostendeckende Pauschale, mit der wir keinen Gewinn erwirtschaften. insofern dienen sie nicht als Einnahmequelle.“

Auf die Rückfrage, ob im Sinne der Kundenfreundlichkeit keine günstigere Lösung für missglückte Abbuchungen angestrebt werde, wie dies alle anderen deutschen Billigflieger anbieten, blieb eine Reaktion aus







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