Ägypten: Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes


25 Apr 2006 [11:40h]     Bookmark and Share




„Am 24. April 2006 ereigneten sich im ägyptischen Dahab auf der Sinai-Halbinsel drei Explosionen. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.“, teilt das Auswärtige Amt in Berlin mit.

Das AA informiert aktuell auf seinen Webseiten über die Situation: Die Deutsche Botschaft in Kairo hat unmittelbar nach Bekanntwerden ein Mitarbeiterteam nach Dahab entsandt, das vor Ort die Unterstützung der deutschen Staatsbürger sicherstellt.

In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge. Am 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge auf ein Hotel, ein Café und einen Basar verübt. Dabei wurden nach offiziellen ägyptischen Angaben mindestens 64 Menschen, darunter auch Ausländer, getötet und über 100 verletzt. Dieser Anschlag war der vierte innerhalb weniger Monate: Am 07. Oktober 2004 hatte es in Taba Anschläge auf Hotels und Touristenziele gegeben. Am 07. und am 30. April 2005 kam es zu Anschlägen in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle). Besonders im Nordsinai dauern die Spannungen in der letzten Zeit an.

Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für alle Reisenden im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Mit weiteren Anschlägen ist zu rechnen.

Im Februar 2006 ist es auch in Ägypten zu Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen, die hier friedlich verlaufen sind.

Die Entwicklung im gesamten Land muss sorgfältig verfolgt werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.

Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Reise und Ihre eigene Verantwortung können wir Ihnen nicht abnehmen. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. Verweise auf Reise- und Sicherheitshinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich.

Diese Informationen stellen den Stand am 25. April 2006, 11.40 h dar. Interessierte Leser sollten unbedingt die jeweils aktualisierten Informationen auf der Webseite des Amtes abrufen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=4&land_id=2







  • Palma.guide



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