Freizeitparks fordern reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Eintrittspreise


16 Mai 2006 [06:58h]     Bookmark and Share




„Ein besonderes Ärgernis“, so erklärte Klaus-Michael Machens,
„stellt die Umsatzsteuerbelastung der Eintrittspreise für Parkbesuche
dar.

Berlin – Am 3. Mai unterbreitete der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU, vertreten durch seinen Präsidenten, Klaus-Michael Machens, den Vizepräsidenten Harald Pohlmann und den Geschäftsführer Ulrich Müller-Oltay dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, die politischen Forderungen der Branche.

Während in nahezu allen Nachbarländern der reduzierte Satz gilt, Frankreich 5,5 %, Belgien und Niederlande jeweils 6 %, Österreich 10 % usw., haben die deutschen Parks Mehrwertsteuer nach dem regulären Satz, nämlich 16 % abzuführen. Dies verzerrt den Wettbewerb besonders im grenznahen Bereich zugunsten ausländischer Anbieter“. Internet und hohe Mobilität erleichtern die Informationsbeschaffung und den grenzüberschreitenden Parkbesuch. Die bereits verabschiedete Mehrwertsteuererhöhung im kommenden Jahr benachteiligt nach Auffassung der Branche die deutschen Parks erneut gegenüber ihren internationalen Konkurrenten. Daher fordert der VDFU gleiche Wettbewerbsbedingungen und folglich die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auch auf die Eintrittspreise der deutschen Freizeitparks.

Die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Anhebung der
Pauschalabgaben für Minijobs von 25 % auf 30 % wurde ebenfalls
moniert. Sie trifft die deutschen Freizeitparks nochmals empfindlich:

Freizeitparks sind darauf angewiesen, Mitarbeiter in Minijobs auf 400 EUR Basis zu beschäftigen, weil der Saisonbetrieb mit einer Vielzahl personalintensiv betriebener Attraktionen bei hoher
Wetterabhängigkeit eine große Flexibilität im Personaleinsatz erfordert. Festangestellte oder Saisonarbeitskräfte haben andere
Aufgaben in der Freizeitparkorganisation als kurzfristig disponierbare Mitarbeiter in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Ausweichmöglichkeiten haben die
Freizeitparks nicht. Verzichtet der Gesetzgeber nicht noch
kurzfristig auf die Anhebung, haben die Parks abschließend die
zusätzlichen Kosten zu tragen, erläutert Harald Pohlmann.

Weiterte Gesprächsthemen mit Schauerte waren die Vermarktung der Freizeitparks durch die DZT sowie bürokratische Regelungen bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Hierbei konnte Schauerte Unterstützung zusagen. Im Falle der Mehrwertsteuer überzeugen zwar die inhaltlichen Argumente, Abhilfe scheitert jedoch nach Aussage des Staatsekretärs an den politischen Gegebenheiten.







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