Deutscher Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) klärt Verbraucher über ihre Rechte bei Reisemängeln auf – Telefon-Hotline 0900 / 121212 900 (1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen)
Limburg a.d.Lahn – Wenn die schönsten Wochen des Jahres – die
Urlaubszeit – zum Albtraum werden, gilt es schnell zu handeln. Sobald Urlauber Reisemängel feststellen, sollten diese nach Angaben des Deutschen Rechtsanwalt Zentralrufs (DRAZ) sofort dokumentiert, reklamiert und gegebenenfalls Rechtsansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden. Aber auch im Vorfeld der Reise können die Urlauber Vorkehrungen treffen, um bei etwaigen Mängeln gewappnet zu sein. Wer Reiseunterlagen genauer unter die Lupe nimmt, sich über das Hotel bereits im Internet informiert und Kopien von Reisedokumenten und Adressen mit in den Urlaub nimmt, ist vor unliebsamen Überraschungen besser geschützt.
Bei Rechtsstreitigkeiten wegen Urlaubsreisen spielt die Prävention
eine immer wichtigere Rolle. „Oftmals können Ratsuchende durch eine rechtzeitige Rechtsberatung vor dem Urlaub bereits Schlimmeres verhindern. Nur wer schon im Vorfeld seine Rechte kennt, weiß wie er richtig auf beispielsweise Reisemängel reagieren muss und seine Forderungen durchsetzen kann“, erläutert DRAZ-Geschäftsführer Michael Steinmetz. Für weitergehende Fragen bietet der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 / 5009010 rund um die Uhr eine direkte Anwaltsvermittlung an.
Zudem hat DRAZ für alle Ratsuchenden unter der Telefon-Hotline 0900 / 121212 900 (1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) eine direkte Rechtsberatung eingerichtet. Gerade in den Sommermonaten verzeichnet der DRAZ einen zunehmenden Bedarf an Rechtsberatung. Für alle, die sicher gehen wollen, dass der Traumurlaub auch traumhaft bleibt, nachfolgend acht Präventivtipps (Eine ausführliche Liste kann kostenlos unter www.draz.net runtergeladen werden):
1. Prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen wie Prospekttext,
Buchungsbestätigung und AGB genau
2. Informieren Sie sich im Vorfeld über Hotel und länderspezifische
Bestimmungen
3. Nehmen Sie in den Urlaub stets Kopien von Reisedokumenten und Adressen mit
4. Stellen Sie die Reisemängel fest und vergleichen Sie diese mit den
Prospektangaben
5. Dokumentieren Sie die Reisemängel (Beweissicherung durch Fotos und Zeugen)
6. Reklamieren Sie Reisemängel sofort nach dem Feststellen bei der
Reiseleitung
7. Machen Sie Rechtsansprüche rechtzeitig – meist innerhalb eines Monats – geltend
8. Die „Frankfurter Tabelle „gibt Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises
Der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf DRAZ ist führender Anbieter
bei persönlicher Anwaltsvermittlung und telefonischer Rechtsberatung (0900 / 121212 900; 1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) in Deutschland. Weitere Hinweise zum Thema „Reisemängel und Prävention“ finden sich auch unter www.draz.net.