Auslandsreisen: Bescheinigung
für Arzneien nach dem Betäubungsmittelgesetz mitführen
Baierbrunn – Wer auf Reisen ein Schmerzmittel mitführen muss, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, muss dafür eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Am häufigsten kommt dies für Morphine infrage. Aber auch Medikamente gegen ADHS („Zappelphilipp-Syndrom“) können darunter fallen. Die Bescheinigung des behandelnden Arztes muss von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Für Länder des Schengener Abkommens („alte“ EU) gibt es im Internet unter www.bfarm.de ein Formular zum ausdrucken. Vor Reisen in andere Staaten sollte diese Frage rechtzeitig mit der Botschaft des Ziellandes geklärt werden.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 8/2006 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.