Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen aus der EU wird eingeschränkt / Behältnisse bis 100 ml weiterhin erlaubt
Ab dem 6. November gelten für alle Fluggäste, die innerhalb der EU abfliegen, neue Handgepäckregelungen. Die Richtlinien der EU entsprechen weitestgehend den Vorgaben der amerikanischen Behörden, die seit Ende September für alle Flüge in die und aus den USA bestehen. Nach den neuen einheitlichen Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 ml pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Die Beutel sind im Handel käuflich zu erwerben.
Ausnahmen gelten für Medikamente sowie Spezialnahrung (z.B. Babynahrung oder Diabetikerkost), die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Auch der Erwerb von Flüssigkeiten im zollfreien Einkauf an Bord von Lufthansa-Flügen ist weiterhin möglich. Zudem dürfen Flüssigkeiten mit an Bord genommen werden, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft worden sind. Letzteres gilt nicht für USA-Flüge.
[GADS_NEWS]Die am 6. November 2006 in Kraft tretende Regelung gilt für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.
Lufthansa empfiehlt ihren Gästen, alle größeren Flüssigkeitsbehälter im aufzugebenden Gepäck zu verstauen und die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord auf das Nötigste zu beschränken. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Handgepäckbestimmungen finden Fluggäste auf der Lufthansa-Website www.lufthansa.com.