Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck: Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch eingeschränkt möglich. Aufbewahrung in einem separaten, transparenten Plastikbeutel.
Ab dem 06. November treten neue Hangepäcksbestimmungen für alle Abflüge aus der Europäischen Union (EU) in Kraft. Konkret handelt es sich dabei um die Mitnahme von Flüssigkeiten. Die neuen Sicherheitsvorschriften wurden von der EU zum Schutz der Passagiere gegen die Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe erlassen.
Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen (Tuben, Dosen, Flaschen) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem separaten, transparenten, maximal ein Liter fassenden Plastikbeutel verpackt werden. Zur Mitnahme ist nur ein Beutel erlaubt. Dieser Plastikbeutel (z.B. wieder verschließbarer Gefrierbeutel, handelsüblicher Beutel mit Zipp-Verschluss) darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
[GADS_NEWS]Wir bitten unsere Passagiere, sich diese Beutel selbst zu besorgen und bereits zu Hause die Flüssigkeiten darin ensprechend zu verpacken. Plastikbeutel können ansonsten auch käuflich an den Berliner Flughäfen erworben werden.
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. An Bord benötigte Spezialnahrung (z.B. Babykost) und Medikamente dürfen außerhalb des Beutels transportiert werden, müssen bei der Sicherheitskontrolle jedoch getrennt vom Handgepäck vorgelegt und ihr Bedarf plausibel begründet werden. Lippenstifte und Labellos müssen ebenfalls nicht in die Plastiktüte.
Travel Value & Duty Free Artikel, die am Tag des Fluges in einem Geschäft hinter den Sicherheitskontrollen an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen auch künftig als Handgepäck mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Dies gilt auch für Flüssigkeiten wie zum Beispiel Parfums, Cremes, Gels oder Spirituosen. Die gekauften Produkte werden zusammen mit dem Kaufbeleg den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt. Diese Einmalsiegel sind nicht wieder zu öffnen, ohne dabei zu zerreißen. Passagiere müssen die Tüten daher bis zum Ende der Reise geschlossen lassen.
Die Berliner Flughäfen informieren ihre Passagiere über die neuen Sicherheitsvorschriften mit Aushängen und Flyern in Tegel, Schöenfeld und Tempelhof sowie im Internet unter berlin-airport.de