Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
(ADV) begrüßt die Verabschiedung des neuen Fluglärmschutzgesetzes, das schon in den beiden vergangenen Legislaturperioden auf der politischen Agenda stand.
Berlin – Die ADV – wie auch die gesamte deutsche Luftverkehrsbranche – ist im Vorfeld der Anhörungen, Ausschussberatungen und 1. Lesung im Deutschen Bundestag nachdrücklich für eine zügige Novellierung des veralteten Fluglärmgesetzes von 1971 eingetreten.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt zum
Abschluss dieses Gesetzgebungsvorhabens: „Der Schallschutz für
Anwohner wird verbessert, Planungssicherheit für Flughäfen geschaffen und es werden Berechnungsverfahren zugrunde gelegt, die aus Sicht der Flughäfen einen vertretbaren Kompromiss darstellen. Insbesondere die Festlegung rechtsverbindlicher Kriterien für den Lärmschutz gibt den Betreibergesellschaften endlich die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit bei dringend erforderlichen Kapazitätsanpassungen. Leider berücksichtigt das neue Fluglärmschutzgesetz nicht die ebenso
dringend notwendige Verbesserung der Siedlungssteuerung in der von Fluglärm betroffenen Nachbarschaft unserer Flughäfen. Damit können bestehende und auch künftige Raumordnungskonflikte bedauerlicherweise nicht entschärft werden. Die ADV hatte stets darauf hingewiesen, dass eine Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte zwischen den Flughäfen und ihren Anwohnern Ziel eines zeitgemäßen Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm sein muss. Die Kommunen sind nun gefordert, gesetzlich mögliche Ausnahmen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen im
Interesse der Bevölkerung verantwortungsvoll zu handhaben.“
[GADS_NEWS]An die Bundesregierung appelliert Bernd M. Nierobisch: „Nachdem bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes ein tragfähiger Kompromiss
gefunden wurde, ist es nun wichtig, auch das untergesetzliche Regelwerk – insbesondere die Schallschutzverordnung – praxisgerecht zu novellieren.“