„Tiefensee-Vorschlag für Steuerzahler und Verbraucher unzumutbar.“
Berlin – Der Fahrgastverband PRO BAHN warnt vor einem Verfassungsbruch bei der Privatisierung der Deutschen Bahn. „Der am vergangenen Freitag bekanntgewordene Inhalt des Gesetzentwurfs des
Verkehrsministeriums läßt darauf schließen, dass Verkehrsminister Tiefensee bei einer Privatisierung der Deutschen Bahn AG die verfassungsmäßige Garantie des Bundes für das Schienennetz aushöhlen
will,“ erklärt der rechtspolitische Sprecher des Verbraucherverbandes Rainer Engel.
Nach Artikel 87e des Grundgesetzes muss die Bundesregierung die Mehrheit der Anteile an Schienennetz und Stationen der Deutschen Bahn
AG behalten. „Eine solche Bestimmung ist nicht nur eine formale Beschränkung, sondern hat den Sinn, dass der Bund Herr des Schienennetzes bleibt. An diesen Sinn der Verfassung ist der Gesetzgeber gebunden,“ erläutert Engel die Rechtslage. „Die
Zementierung des politisch unkontrollierten Monopols der Deutschen Bahn AG ist für Fahrgäste und verladende Wirtschaft unzumutbar. Es ist aber offenbar die Absicht des Tiefensee-Ministeriums, jeden Einfluss des Bundes auf das Schienennetz durch trickreiche Bestimmungen zu unterbinden.“
[GADS_NEWS]Nach dem Entwurf, der auch dem Fahrgastverband PRO BAHN vorliegt, soll der Bund als Mehrheitseigentümer praktisch keinen Einfluss auf
die Geschäftspolitik der Schienennetz-Gesellschaft nehmen dürfen. „Außerdem soll der Bund der Deutschen Bahn AG den Wert der Geschäftsanteile des Netzes auszahlen, wenn er das Schienennetz in
eigene Regie zurücknimmt. Das steht im Gegensatz dazu, dass der Bund über Investitionsmittel und Staatsaufträge im Regionalverkehr den größten Teil der Investitionen und des laufenden Betriebes selbst
finanziert. Der Staat soll dann das Schienennetz zweimal bezahlen,“
bemerkt Engel. „Das ist für Steuerzahler und Verbraucher unzumutbar.“
Darüber hinaus blockiert der Bund nach Auffassung von PRO BAHN die dringend notwendige Regionalisierung des Schienennetzes. „Im regionalen Schienennetz schlummern erhebliche Rationalisierungsreserven, die die Bundesländer nicht nutzen können. Der Bund kann nicht einerseits die Bundesmittel für den Regionalverkehr kürzen und gleichzeitig festlegen, dass die Länder die Nutzung der Schienen und Bahnhöfe zu überhöhten Preisen bei
einem privatisierten Monopol einkaufen müssen,“ so Engel. „Ständig erreichen uns Klagen von Fahrgästen über baubedingte Verspätungen und schlechte Information der Fahrgäste an den Bahnsteigen. Das ist eine Folge des politisch unkontrollierten Monopols der Bahn.“