Regierung von Oberbayern bestätigt Planungen für dritte Start- und Landebahn
Die Regierung von Oberbayern hat das Raumordnungsverfahren für eine dritte Start- und Landebahn abgeschlossen und die Ausbaumaßnahme in der beantragten Form (Bahnlage 5b) landesplanerisch positiv beurteilt. Wie in einer Medieninformation der Regierung hervorgehoben wurde, hat die Flughafen München GmbH (FMG) in ihrem Antrag schlüssig dargelegt, „dass die vorhandene Kapazität des Start- und Landebahnsystems in den kommenden Jahren ausgeschöpft sein wird und das mittel- und langfristig zu erwartende Luftverkehrsaufkommen den Bau einer weiteren Start- und Landebahn erforderlich macht.“
Explizit verweist die Regierung in ihrer Mitteilung auf die Bedeutung einer leistungsfähigen Anbindung an das weltweite Luftverkehrsnetz: „Der Flughafeninfrastruktur kommt vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung der Handelbeziehungen und der Globalisierung der Weltwirtschaft besondere Bedeutung zu.“ Wie es weiter heißt, folgt die Ausbauplanung außerdem der verbindlichen Vorgabe des bayerischen Landesentwicklungsprogramms, „das einen bedarfsgerechten Ausbau des Flughafens München zu einem Drehkreuz von europäischem Rang ausdrücklich vorsieht.“ Sämtliche Maßgaben aus der positiven landesplanerische Beurteilung werden in die weiteren Planungen der FMG einfließen.
[GADS_NEWS]Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH begrüßte den positiven Ausgang des Raumordnungsverfahrens: „Das ist ein äußerst wichtiger Schritt für die von uns angestrebte Kapazitätserweiterung. Von der erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Flughafens werden vor allem der Freistaat Bayern, seine Bewohner und die gesamte heimische Wirtschaft profitieren.“