Die EU-Fluggastrechte sind nach Einschätzung der Europäischen Kommission ein Erfolg. Sie müssen aber, so das Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie, in einigen Punkten überarbeitet werden.
Nach Informationen des Magazins Fliegertarife.de ist die dazu erstellte Studie inzwischen fertig und wird am 4. April 2007 offiziell in Brüssel vorgelegt.
Die Studie nennt vier zentrale Punkte. Das Hauptziel, die Kundenrechte im Flugverkehr zu verbessern, wurde erreicht. Vor allem also mehr Transparenz, Entschädigungszahlungen bei bestimmten Ereignissen wie verweigerten Boarding, Unterstützung für Fluggäste bei Verspätungen und Ticket-Erstattung bei Flugstreichungen. Kunden haben klare Rechtsansprüche, die an vielen Flughäfen ausgehängt sind. Schwierigkeiten gibt es vor allem bei Umsetzung der Fluggastrechte durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die Studie kritisiert, dass die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten „heterogen, ineffizient und ineffektiv“ sei.
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Vor allem bei den nationalen Umsetzungsstellen gebe es erhebliche Unterschiede, berichtet Fliegertarife.de. In Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig zuständig. Dort sind fünf Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Verordnung 261/2004 betraut. Italien beschäftigt gleich 22 Mitarbeiter. Andere Länder haben das jeweilige Verkehrsministerium mit dieser Aufgabe betraut. Einige Textstellen der EU-VO 261/2004 seien unklar formuliert, heißt es in der Studie. Schwierigkeiten sieht die Studie auch bei den vorliegenden statistischen Daten. Angaben zu Verspätungen, Flugstreichungen, verweigertem Boarding oder andere Punkte geben einige Fluggesellschaften, die Flughafenbetreiber oder andere Akteure nur begrenzt heraus.
Seit 17. Februar 2005 gelten in der EU ausgeweitete Fluggastrechte. In der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 war festgelegt, dass die Erfahrungen mit dem Rechtsakt nach zwei Jahren überprüft werden. Diese Studie liegt jetzt vor.