In Berlin haben gestern Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Fraport AG und der Deutschen Lufthansa AG eine grundlegende Vereinbarung zur künftigen Wahrnehmung von Luftsicherheitskontrollen auf dem Frankfurter Flughafen unterzeichnet.
Frankfurt am Main – Die Vereinbarung besteht aus drei Kernelementen:
1. Für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt wird ab dem Jahr 2010 schrittweise Wettbewerb hergestellt. Damit wird grundsätzlichen europarechtlichen Vorgaben entsprochen.
2. Die Koordination der Luftsicherheitskontrollen durch die Bundespolizei erfolgt unter Einbindung der Luftverkehrsgesellschaften und des Flughafenbetreibers.
3. Die Marktöffnung erfolgt schrittweise und damit sozialverträglich für die Bereiche, die zukünftig mit dem heute vorhandenen Luftsicherheitspersonal der Fraport AG und der Tochtergesellschaft FraSec GmbH nicht mehr abgedeckt werden können. Dies gewährleistet einen reibungslosen Übergang ohne Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der derzeit insgesamt rund 2.700 Mitarbeiter.
Mit der erreichten Vereinbarung und den zeitgleich zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Fraport AG geschlossenen konkretisierenden Verträgen wird die Zukunftsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Frankfurt/Main gestärkt. Alle Beteiligten haben ihre gemeinsame Verantwortung für die Luftsicherheit, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der Luftsicherheitskontrollen und damit für den Standort und seine Beschäftigten wahrgenommen.
„Durch diese Verträge ist ein geregelter und sozialverträglicher Übergang vom jetzigen auf das künftige Modell gewährleistet. Die Mitarbeiter brauchen sich keine Sorgen zu machen,“ sagte Dr. Stefan Schulte, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, „die Passagier- und Gepäckkontrollen auf dem Flughafen Frankfurt/Main sind von besonderer Bedeutung für die Sicherheit am größten deutschen Flughafen, für die reibungslose Funktion des Luftverkehrs auf diesem internationalen Drehkreuz und bestimmen bei jährlich über 53 Millionen Fluggästen das Bild eines modernen Wirtschaftstandortes mit Auswirkungen weit über Hessen hinaus.“
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. August Hanning, erklärte: „Besonders erfreulich ist, dass es in dieser komplexen Thematik, die auch von durchaus unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten geprägt war, gelungen ist, zusammen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Der hohe Sicherheitsstandard am Frankfurter Flughafen bleibt unverändert erhalten. Unter dieser Grundvoraussetzung ist es gelungen, beispielgebende neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Luftverkehrsgesellschaften, Flughafenbetreiber und Luftsicherheitsdienstleister zu schaffen: Ich bin davon überzeugt, dass diese gelebte Systempartnerschaft auch über Frankfurt hinaus Modellcharakter haben wird.“
Bei der Auftragsvergabe im Zuge der Marktöffnung wird die Bundespolizei, wie heute schon an anderen Flughäfen auch, dafür Sorge tragen, dass ausschließlich zuverlässige, fachlich geeignete Unternehmen eingesetzt werden, die ihrem Personal vernünftige Arbeitsbedingungen bieten.
Auch die Deutsche Lufthansa AG, die in den Verhandlungen die Interessen der Airlines vertrat, zeigte sich zufrieden. In einer noch zu schaffenden Gremienstruktur sollen die Luftverkehrsgesellschaften künftig stärker als bisher Einfluss erhalten, um Komfort, Effizienz, Schnelligkeit und Kundenfreundlichkeit der Sicherheitskontrollen weiter zu steigern.