easyJet, Europas führender Günstigflieger, hat rechtliche Schritte gegen InteRes, ein deutsches Software-Unternehmen, eingeleitet. InteRes ist ein so genannter „Screen-Scraper“, ein Unternehmen, welches über die „Mercado“ Suchmaschine im großen Stil die Angebotsdaten von Fluggesellschaften automatisch aus deren Websites „herauskratzt“. Zu den Kunden der Firma gehören bekannte Reiseveranstalter wie L’TUR, TUI und REWE Touristik.
London – Ungeachtet zahlreicher Warnungen und entgegen der easyJet Nutzungsbedingungen betreibt InteRes intensives Screen-Scraping. easyJet hatte InteRes daher angeboten, über eine Schnittstelle (Application Programming Interface – API) Zugang zu easyJets Flug-Inventar zu erhalten, was das Unternehmen jedoch ablehnte. Diese Schnittstelle erlaubt es Software-Firmen, easyJet-Flüge unter miteinander vereinbarten Bedingungen zu buchen. Das Angebot wurde bereits von der Mehrzahl der ehemaligen Screen-Scraper akzeptiert, die daraufhin das nicht lizenzierte Auslesen und Verbreiten von Flugdaten freiwillig eingestellt haben.
Die Vorteile einer Abfrage über die API-Schnittstelle liegen in einer besseren und stabileren Verbindung zum Buchungssystem der Fluggesellschaft. Zudem werden die zahlreichen Nachteile für Verbraucher und eine verminderte Leistungsfähigkeit der easyJet-Website vermieden.
Jerry Dunn, Manager für die Entwicklung von Vertriebskanälen, sagte hierzu: „Wir bieten eine wirtschaftlich tragfähige und lizenzierte Alternative zum abkratzen von Flugdaten an, welche die meisten ehemaligen Screen-Scraper bereits akzeptiert haben. Wir werden nicht hinnehmen, dass die Suchroboter weiter ihrem Geschäft nachgehen und unseren Kunden damit erheblichen Schaden zufügen. Screen-Scraping verursacht eine Vielzahl von Problemen, darunter die Übermittlung falscher Flugdaten, und führt daher unweigerlich zu erheblichen Nachteilen für unsere Kunden.“
easyJet hat beim Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen InteRes eingeleitet, da das Software-Unternehmen nach Meinung easyJets ohne Lizenz die Flugdatanbank der Airline ausliest und gegen easyJets virtuelles Hausrecht verstößt.