Steigende Temperaturen und Vorfreude auf den Urlaub – da mag niemand an mögliche Unfälle denken, die sich in fernen Ländern ereignen können. Damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird, gehört zu jeder Urlaubsplanung ein individuelles Reiseschutzpaket.
München – Ob gesetzlich versichert oder Privatpatient: Eine Auslandskrankenversicherung gehört in jedem Fall ins „Handgepäck“, damit der Reisende bei einer stationären oder ambulanten Notfallhilfe von einer vollständigen Kostenübernahme profitiert. Sollte sogar ein Rücktransport nach Deutschland nötig sein, so ist auch dieser für den Versicherten kostenfrei.
„Selbst bei einem Kurztrip ins Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ratsam. Diese kostet nur wenige Euro im Jahr, bietet aber den vollen Rundum-Schutz auf Privatpatientenstatus „, erklärt Dr. Errit Schlossberger, CEO FinanceScout24. Ebenfalls empfehlenswert ist es, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. So ist zumindest der finanzielle Schaden im Griff: Sollten Koffer gestohlen oder beschädigt werden, zahlt die Versicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.
Kann der Reisende aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft den Urlaub nicht antreten, ist es von Vorteil, wenn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Denn viele Veranstalter verlangen in einem solchen Fall noch bis zu 80 Prozent des ursprünglichen Preises. Diese Kosten übernimmt im Schadensfall die Versicherung. Auch Risiken wie Tod oder Impfunverträglichkeit und heimische Schadensfälle wie Feuer oder Einbruch schließen die meisten Versicherungsanbieter mit ein.
Sowohl die Reisegepäckversicherung als auch die Reiserücktrittsversicherung werden von den Versicherungen oftmals gemeinsam in Form eines Rundum-Sorglos-Pakets angeboten. Insbesondere bei Reisen mit der Familie bieten sich diese Komplettpakete an, damit der Urlaub die schönste Zeit des Jahres wird.