Zu schnell gefahren – Aktuelle Entscheidung kann Bußgeld verhindern und Führerschein retten!


09 Sep 2009 [06:01h]     Bookmark and Share




Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann zum
„Rettungsanker“ werden für vielfahrende Geschäftsreisende, denen ein
Bußgeld, ein Fahrverbot oder gar der Verlust des Führerscheins droht,
weil sie im Laufe der Zeit zu viele Punkte wegen Geschwindigkeitsüber-
schreitungen gesammelt haben.

Geschwindigkeitsüberschreitungen gesammelt haben. Darüber berichtet das Online-Portal „Geschäftsreise effektiv“ im aktuellen September-Newsletter auf www.geschaeftsreise-effektiv.de.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem entschieden, dass Verkehrsüberwachungen nicht von der geltenden Gesetzeslage gedeckt sind, wenn das gesamte Verkehrsgeschehen gefilmt wird und so alle Fahrzeuge und Fahrer – unabhängig von einem Verkehrsverstoß – identifiziert werden können (Beschluss vom 11.8.2009, Az: 2 BvR 941/08).

Konkret heißt das: Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen an Autobahnbrücken per Video sind unzulässig. Rechtlich einwandfrei sind dagegen Messungen, bei denen nur das Verhalten des Verkehrssünders aufgezeichnet wird. „Geschäftsreise effektiv“ rät daher allen Betroffenen: Mit dem Beschluss in der Hinterhand, können Sie erreichen, dass Ihr Bußgeld-Verfahren eingestellt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass in Ihrem Fall die Videotechnik eingesetzt wurde und das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Rechtskräftige
Verfahren können dagegen nicht mehr neu aufgerollt werden; hier bleibt es bei Bußgeld, Punkten und eventuell einem Fahrverbot.







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