ERV verlängert Urlaubsgarantie bei betriebsbedingter Kündigung bis 31.12.2010
München – Die Europäische Reiseversicherung AG, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, verlängert ihre ursprünglich bis Ende Juni 2010 befristeten Zusatzleistungen Urlaubszuschuss bei betriebsbedingter Kündigung und Absicherung von Kurzarbeit in der Reiserücktrittsversicherung bis zum 31. Dezember 2010.
„Von unseren Partnern im Markt bekommen wir das Feedback, dass sich trotz der besseren Lage am Arbeitsmarkt die gefühlte Job-Unsicherheit der Kunden in der Urlaubsplanung widerspiegelt. Für eine frühzeitige Buchungsentscheidung ist es wichtig, den Kunden Planungssicherheit zu geben. Diese gewährleisten wir mit der Verlängerung unserer aufschlagsfreien Zusatzleistungen in der Reiserücktritts-Versicherung“, erläutert Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV.
Urlaubszuschuss statt Urlaubs-Storno
Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktritts-Versicherung die Wahl: Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. Möchte er aber seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.
Der Urlaubszuschuss ist Bestandteil der Reiserücktritts-Versicherung der ERV und gilt – ohne Prämienzuschlag – für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets, die bis zum 31.Dezember 2010 getätigt werden. Bei Jahres-Versicherungs-Tarifen muss die Reisebuchung in diesem Zeitraum erfolgen.
Kurzarbeit weiterhin abgesichert
Auch die Absicherung von Kurzarbeit im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung ist bis einschließlich 31. Dezember 2010 verlängert. Entsprechend der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert. Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ist bereits ab 6 Euro buchbar.
Foto: Carstino Delmonte/ Touristikpresse.net