Neue Regelungen für Passagierdaten ab 1. November
Informationen für Flüge in die USA unbedingt nachreichen
Mainz – Ab 1. November gelten neue Regelungen der US-Behörden zu Passagierdaten im Flugverkehr. Die Buchungen müssen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug neben dem vollständigen Namen auch Geburtsdatum und Geschlecht des Reisenden enthalten. Für bereits getätigte Buchungen sind die Informationen nachzureichen, damit die Beförderung gewährleistet werden kann, teilt das Visit USA Committee Germany e.V. (VUSA) mit. Die erforderlichen Daten können bei den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Reisebüros, bei denen die Flüge gebucht wurden, eingegeben werden.
Mit den zusätzlichen Daten werden in Zukunft Probleme vermieden, falls Passagiere Namensähnlichkeiten mit Personen auf der so genannten Flugverbotsliste der amerikanischen Behörde für Sicherheit im Transportwesen (Transportation Security Administration – TSA) haben. Auf dieser Liste werden Personen geführt, die im Verdacht stehen, den Flugverkehr zu gefährden.
TSA sammelt entsprechend strenger Vorgaben und allen maßgeblichen Datenschutzgesetzen ein Minimum an persönlichen Informationen, um einen effektiven Abgleich mit dieser Liste durchzuführen. Es handelt sich beim so genannten Secure Flight Programm um eine Anforderung für die gesamte Tourismusbranche, die vom amerikanischen Heimatschutzministerium genehmigt wurde und für alle internationalen Flüge in die und aus den USA sowie für inneramerikanische Strecken gültig ist – unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Das Fehlen der Daten kann zu einer Abweisung der Buchung durch die US-Behörden führen.
Detaillierte Informationen zum Secure Flight Programm sind auf den Seiten der TSA unter www.tsa.gov/secureflight abrufbar.
Informationen zum VUSA
Das Visit USA Committee Germany e.V. ist der Zusammenschluss von Fachleuten des Reise- und Fremdenverkehrs und zählt über 100 Mitglieder. Dazu gehören sowohl touristische Vertretungen von Staaten, Städten und Regionen der USA als auch Hotels, Fluggesellschaften, Mietwagenanbieter, Freizeitunternehmen (wie z.B. Themenparks), Reiseveranstalter, Kreuzfahrtgesellschaften, Verlage für Reiseführer und -informationen sowie touristische Repräsentanzen. Die USA sind das der beliebteste Fernreiseziel für Deutsche. Knapp 1,7 Millionen Bundesbürger haben 2009 Amerika besucht. Nach einer aktuellen Erhebung des staatlichen Office of Travel & Tourism Industries werden die Besucherzahlen aus Deutschland von 2010 bis 2013 jährlich wieder um zwei bis drei Prozent wachsen.
Unter der Internetadresse www.VUSA.travel können Informationen der verschiedensten Fremdenverkehrsämter und Leistungsanbieter abgerufen werden. Eine Liste zählt so alle Vertretungen amerikanischer Tourismuskontakte in Deutschland auf. Für die Fachleute der Ferienindustrie, wie etwa Reisebüromitarbeiter und Reiseveranstalter, gibt es außerdem Informationen zu Veranstaltungen und Angeboten der Organisation.