Unangemeldete Prüfung von 100 Kriterien gemäß HACCP-Konzept erfüllt. Bewusste Initiative zur Transparenz.
Frankfurt am Main – Noch vor der geplanten bundesweiten Einführung des SQS Hygiene-Prüfsiegels , dem Smiley für Qualität und Sauberkeit, hat sich das Best Western Premier IB Hotel Friedberger Warte erfolgreich der freiwilligen Prüfung unterzogen und die Plakette erhalten. Der eingehende Hygienecheck wurde von der unabhängigen Gesellschaft zur Qualitätssicherung im Hotel unangemeldet und gemäß des HACCP-Konzepts, dem Hazard Analysis and Critical Control Points, durchgeführt. Mit dem neuen Siegel – bekannt auch als „Gastro-Smiley“ – hat das Best Western Premier IB Hotel Friedberger Warte nun eine verlässliche und für jeden sichtbare Bewertung der hygienischen Bedingungen in der hauseigenen Gastronomie erhalten.
Bewusste Initiative zur Transparenz
„Entgegen einer tendenziell eher ablehnenden Haltung dem SQS-Siegel gegenüber, wie sie seitens vieler Gastronomen festzustellen ist, haben wir ganz bewusst die Initiative ergriffen und uns prüfen lassen“, so Michael Mauersberger, Direktor des Best Western Premier IB Hotel Friedberger Warte. „Küchendirektor Michael Nehrdich und mir war es wichtig, Transparenz zu zeigen und unsere Gäste von der Beanstandungslosigkeit unserer Küche, den Lager- und Kühlräumen und der Verarbeitung zu überzeugen. Daher sind wir sehr stolz auf die Prämierung, obwohl unsere Gäste ohnehin bei regelmäßig stattfindenden Kochkursen einen Blick hinter die Kulissen der Hotelküche werfen können.“
Der Smiley für Qualität und Sauberkeit
Rund 100 Kriterien wurden bei der Besichtigung der Küche geprüft und abgefragt. Dabei kamen unter anderem auch verschiedene Messgeräte zum Einsatz, die Bakterienkonzentrationen, Temperaturen oder den Zustand von Frittierfett analysierten. Zusätzlich wurden alle Bereiche optisch in Augenschein genommen und Arbeitsabläufe kontrolliert. Das Siegel garantiert, dass der ausgezeichnete Betrieb über alle hygienischen, personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt und nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 1. Mai 2008 (BGBL 2558 9. November 2007) handelt.
Foto: Carstino Delmonte/ Illustration