Das Stadtarchiv Düsseldorf hat die älteren Zivilstandsregister des Standesamtes in seinen Bestand übernommen – rund 4.750 Bände, die Geburt, Heirat und Sterben der gesamten Düsseldorfer Bevölkerung seit dem frühen 19. Jahrhundert beurkunden und inzwischen komplett digitalisiert wurden.
Düsseldorf – Das Stadtarchiv Düsseldorf hat die älteren Zivilstandsregister des Standesamtes in seinen Bestand übernommen – rund 4.750 Bände, die Geburt, Heirat und Sterben der gesamten Düsseldorfer Bevölkerung seit dem frühen 19. Jahrhundert beurkunden und inzwischen komplett digitalisiert wurden. Vor allem die wachsende Gemeinde der Familienforscher hat lange darauf gewartet, die bisher nur sehr begrenzt öffentlich zugänglichen Urkunden einsehen zu können. Nun gibt es im Stadtarchiv auch vier Computer für das Publikum, an denen die Digitalisate bequem in Augenschein genommen werden können: Geburtsurkunden bis zum Jahr 1900, Heiratsurkunden bis 1930 und Sterbeurkunden bis 1980 stehen zur Verfügung.
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Wenn früher ein Kind geboren wurde, man in den Stand der Ehe trat oder jemand starb, so wurde dies vom Pfarrer – mal mehr, mal weniger gründlich (und hin und wieder auch gar nicht) – in den Kirchenbüchern notiert. Mit der Einführung des napoleonischen „Code Civil“ änderte sich das zumindest im linksrheinischen Rheinland schon ab 1798 und rechtsrheinisch 1810. Die Kirche sollte sich aus den bürgerlichen Angelegenheiten heraushalten, daher war nun der Herr „Maire“ (Bürgermeister) zuständig, der anfangs selbst und später durch seine Standesbeamten alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle in seinem Amtsbezirk zentral registrieren ließ. Das war hierzulande die Geburtsstunde der heute noch üblichen „Zivilstandsurkunde“. Jeder hat schon einmal seine Geburtsurkunde vorlegen müssen, die Heiratsurkunde gibt Auskunft über unsere Abstammung, und ohne die Sterbeurkunde ist zum Beispiel keine Testamentseröffnung möglich, kurz: Ohne diese Urkunden gibt es keinen amtlichen Beweis unserer Existenz.
Im Lauf der Zeit sind so tausende von jahrgangsweise gebundenen Urkundenbänden entstanden, die bis 2009 im Standesamt Düsseldorf lagerten. Dabei handelt es sich nicht nur um Urkunden aus der historischen Kernstadt Düsseldorf, hinzu kamen infolge der Eingemeindungen auch die Urkunden der Bürgermeistereien von Gerresheim, Ludenberg, Benrath, Eller, Rath, Heerdt und Kaiserswerth.
Durch das „Personenstandsgesetz“ war geregelt, wer Informationen aus diesen grundsätzlich dem Datenschutz unterliegenden Akten erhalten durfte. Urkunden aus der Zeit vor 1875 waren für jedermann offen. Wer jüngere Urkunden einsehen wollte – sei es zum Nachweis seiner Abstammung, aus Interesse an der Familiengeschichte oder zur sozialhistorischen und biographischen Forschung –, der musste entweder einen wissenschaftlichen Grund vorweisen können oder aber die direkte Abstammung von der gesuchten Person. Schon die Geburtsurkunde der Schwester des eigenen Urgroßvaters unterlag dem Datenschutz, selbst wenn diese Urgroßtante bereits 1880 geboren wurde und 2005 sicher nicht mehr unter den Lebenden weilte – frustrierend vor allem für die stetig wachsende Zahl der Familienforscher.
Doch zum 1. Januar 2009 trat ein neues Personenstandsgesetz in Kraft, das nicht nur die Datenschutzfristen neu regelte, sondern auch dafür sorgte, dass die aus allen Nähten platzenden Standesämter ihre alten, im „Tagesgeschäft“ nicht mehr benötigten Urkundenbände bundesweit an die Archive abgaben. Für das Stadtarchiv Düsseldorf, das sich zu der Zeit mitten in den Umzugsvorbereitungen Richtung Hauptbahnhof befand, eine große zusätzliche logistische Herausforderung: 140 laufende Meter Urkundenbände – insgesamt rund 4.750 Stück – mussten untergebracht, geordnet, verzeichnet und vor allem in einer praktikablen Form der ungeduldig auf Zugriff wartenden Forschergemeinde zugänglich gemacht werden. Hinzu kam, dass der Zahn der Zeit an nicht wenigen der teils über 100 Jahre alten Bände genagt hatte, so dass sie angeschimmelt, von Mäusen angefressen oder im Zerfall begriffen waren.
Die Digitalisierung – das seitenweise Einscannen jeder einzelnen Urkunde zur Benutzung am Bildschirm – schien der einzig gangbare Weg, um einerseits die kostbaren Originalbände vor weiterem Schaden durch intensive Nutzung zu schützen und andererseits die zu erwartende starke Nachfrage möglichst effektiv bewältigen zu können. Die angesichts von rund einer Million Einzelurkunden sehr zeitaufwändigen Digitalisierungsarbeiten wurden in den letzten zwei Jahren von der Düsseldorfer Werkstatt für angepasste Arbeit e.V. geleistet, und das wirklich brillante Ergebnis dieser Zusammenarbeit steht ab sofort allen Nutzern zur Verfügung.
Auf zunächst vier speziellen Computern (weitere sollen im Laufe des Jahres folgen) können die Digitalisate aller Urkundenbände in bester optischer Qualität bequem seitenweise durchgeblättert werden. Ausdrucke sind bei Bedarf durch Archivmitarbeiter möglich. Angesichts der großen Nachfrage sind allerdings derzeit telefonische Reservierungen der Arbeitsplätze für Nutzer und Nutzerinnen unbedingt erforderlich! Interessenten wenden sich an: Stadtarchiv Düsseldorf, Worringer Straße 140, 40210 Düsseldorf, Telefon 0211/89-99230
Foto: Carstino Delmonte