ZDF-Magazin „WISO“: Mahngebühren – Thomas Cook negativer Spitzenreiter unter großen Reiseveranstaltern


05 Jan 2015 [07:55h]     Bookmark and Share


ZDF-Magazin „WISO“: Mahngebühren – Thomas Cook negativer Spitzenreiter unter großen Reiseveranstaltern

ZDF-Magazin „WISO“: Mahngebühren – Thomas Cook negativer Spitzenreiter unter großen Reiseveranstaltern



Drei Viertel der Unternehmen verlangen zu viel. Eine Umfrage des ZDF-Magazins „WISO“ unter 40 großen Unternehmen aus verschiedenen Branchen zeigt, dass sich drei Viertel von ihnen nicht an die gängige OLG-Rechtsprechung zu Mahngebühren
halten. Auch Reiseveranstalter wurden unter die Lupe genommen.

Mainz – Für Mahnschreiben werden nach der WISO-Umfrage bis zu 25 Euro verlangt. Gerichtlich anerkannt sind maximal 2,50 Euro. Für die Sendung am Montag um 19.25 Uhr, hat „WISO“ 40 Unternehmen aus den Branchen Versandhandel, Energieversorgung und Telekommunikation, dazu Verlage und Reiseveranstalter zu der Höhe ihrer Mahngebühren befragt – mit einem überraschendem Ergebnis: Zehn Konzerne verlangen sogar doppelt so viel wie die gerichtlich anerkannten 2,50 Euro oder noch weit darüber.

Die höchsten Mahngebühren verlangt der Reiseveranstalter Thomas Cook – dazu gehören Neckermann, Öger Tours, Airmarin, Bucher und die Fluglinie Condor – mit 15 Euro für die erste Mahnung und 25 Euro für die zweite.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband prüft jetzt eine Klage gegen das Unternehmen.

Thomas Cook fällt immer mal wieder mit kundenfeindlichem Verhalten auf.

Die Rechtslage: Unternehmen dürfen nur die Kosten einer Mahnung vom Verbraucher verlangen, die auch tatsächlich entstanden sind. Das sind allerdings nur die Ausgaben für Papier, Druck und Porto. Allgemeine Personal- und Verwaltungskosten dürfen dagegen nicht berechnet werden. Viele Gerichte haben sich bereits mit der Höhe solcher Mahnkosten befasst und bisher für ein einzelnes Mahnschreiben lediglich Gebühren bis 2,50 Euro anerkannt.

Schätzungen zeigen, dass die überhöhten Gebühren nicht immer sachliche Gründe haben sondern branchenübergreifend auch ein einträgliches Geschäft für Unternehmen sein können: In einem Gerichtsbeschluss des OLG Düsseldorf vom 24. Oktober 2014 (12 O 649/12) heißt es, dass Vodafone-Kunden durch überhöhte Mahn- und Rücklastschriftgebühren in wenigen Monaten „ein Schaden von mindestens 8,85 Millionen Euro entstanden“ sei.

Doch trotz einer vergessenen Rechnung sollten sich Kunden dagegen wehren, indem sie die überhöhten Mahngebühren kürzen. Jana Brockfeld von der Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt jedoch: „nicht nur pauschal kürzen, sondern dem Anbieter spiegeln, warum habe ich gekürzt“. Die erlassenen Gerichtsurteile können dabei als Begründung herangezogen werden.

Foto: Carstino Delmonte







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